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Wichtige Informationen
Machen Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht gebrauch!
Sie haben sich zur Durchführung einer stationären Rehabilitation entschlossen. Informieren Sie sich umfassend über infrage kommende Fachkliniken und tauschen Sie sich mit Ihrem Ansprechpartner in der ambulanten Beratungsstelle oder Ihrem behandelnden Arzt darüber aus.
Benennen Sie in Ihrem Antrag die gewünschte Klinik, denn Sie haben nach § 9 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht, sofern diese zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe entgegenstehen.
Behandlungskosten
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen sowie Reisekosten werden durch den für Sie zutreffenden Kostenträger übernommen.
Zuzahlung
Zu den Kosten einer stationären Rehabilitation müssen Sie höchstens 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage im Kalenderjahr zuzahlen. Wurden mehrere Leistungen erbracht, sind alle Tage der Zuzahlung an den Rentenversicherungsträger und an die Krankenkasse innerhalb eines Kalenderjahres zu berücksichtigen und gegenseitig anzurechnen.
Die Zuzahlung ist von Ihnen im Kalenderjahr dagegen nur für 14 Tage zu leisten, wenn sich die stationäre Rehabilitation innerhalb von 14 Tagen an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt. Die bereits im selben Kalenderjahr geleistete Zuzahlung anlässlich einer Krankenhausbehandlung oder einer Anschlussrehabilitation ist anzurechnen.
Bei stationären Leistungen brauchen Sie keine Zuzahlung zu leisten, wenn Sie bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder während der Leistung zur medizinischen Rehabilitation Übergangsgeld beziehen.
Auch können Sie sich auf Antrag ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreien lassen, wenn Sie dadurch unzumutbar belastet würden. Die Prüfung des Antrags wird gemessen an Ihrem monatlichen Nettoeinkommen vorgenommen.
Ihre finanzielle Absicherung
Auf Antrag überprüft der Rentenversicherungsträger die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Übergangsgeld während der Rehabilitationsmaßnahme. Bestehende Grundsicherungsleistungen (z. B. ALG II) bzw. Rentenzahlungen werden von der bisherigen Bezugsstelle weitergeleistet.
Ihr Aufenthalt in der Fontane-Klinik
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Unsere Besuchszeiten sind werktags von 16:30 Uhr bis 21:00 Uhr;samstags, sonntags und feiertags von 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
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Die Fontane-Klinik ist Mitglied im Europäischen und Deutschen Netz Rauchfreier Gesundheitseinrichtungen. Das Rauchen ist nur an den ausgewiesenen Stellen gestattet. Der Einkauf von Zigaretten in unserer Einrichtung ist nicht möglich.
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Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass Ihnen sämtliche Reisekosten am Ende der Therapiezeit ausgezahlt werden.
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Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie für Ihre persönliche Habe selbst haften!
Unsere Sozialberatung unterstützt Sie ...
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Wie bin ich während der Rehabilitation finanziell abgesichert?
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Wie geht es beruflich weiter?
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Wer hilft mir nach der Rehabilitation?
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Welche finanziellen und sozialrechtlichen Ansprüche habe ich?
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Welche Adaptions- und Nachsorgemöglichkeiten gibt es für mich?