Das Wichtigste präzise formuliert und
schnell verständlich aufgelistet:

Ihr Antragsformular

Die Fontane-Klinik hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch und ist zumeist im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung tätig, federführend der Deutschen Rentenversicherung Bund, sowie der gesetzlichen Krankenkassen.

Nachsorge – mehr erfahren »

Ihr Wunsch- und Wahlrecht

Sie sollten bei Antragstellung unbedingt von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen und Ihre Wünsche und Anforderungen an die Rehabilitation dem Kostenträger mitteilen. Ihre Wunschklinik muss für die Behandlung Ihrer Erkrankung medizinisch gut geeignet sein. Fügen Sie Ihrem Reha-Antrag das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht mit einer kurzen Begründung hinzu und Sie haben gute Chancen, dass Ihr Kostenträger Ihre Wunschklinik genehmigt.

Link zur DRV Bund - Wunsch- & Wahlrecht

Die Mitaufnahme von Begleitkindern

In unsere Fontane-Klinik können Kinder als Begleitpersonen ihrer behandlungsbedürftigen Eltern oder Geschwister bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit aufgenommen werden, wenn während der Rehabilitation eine häusliche Betreuung nicht abgesichert werden kann. Es erfolgt eine gemeinsame Unterbringung in einem Familienzimmer. Es gilt in diesem Fall, einen Antrag auf Haushaltshilfe dem Rehabilitationsantrag beizufügen (G0581 Antrag auf Haushaltshilfe oder Kinderbetreuungskosten, Pkt. 5.1 Mitnahme des Kindes in die Rehabilitationseinrichtung).

Begleitkinder, die noch nicht schulpflichtig sind, werden von montags bis freitags, bis 16:00 Uhr in unserer Kindertagesstätte „Schwalbennest“ betreut. Schulpflichtige Begleitkinder werden in einer ortsansässigen Grund- und Gesamtschule gastbeschult. Ein Transfer ist mit unserem Klinikbus gewährleistet.

Die Mitaufnahme von erwachsenen Begleitpersonen

Eltern, Großeltern, Pflegeeltern oder dem behandlungsbedürftigen Kind nahestehende Bezugspersonen können zur Unterstützung des Behandlungserfolges mit in unsere Fontane-Klinik aufgenommen werden. Es erfolgt eine gemeinsame Unterbringung in einem Familienzimmer. Die Mitaufnahme einer Begleitperson ist im Rahmen der Beantragung der Kinderrehabilitation (G0200 Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation für Kinder und Jugendliche, Pkt. 3) beim Kosten- und Leistungsträger mit zu beantragen. Wenn das Kind 12 Jahre oder älter ist, bedarf es einer medizinischen Begründung der Notwendigkeit.

Die Barrierefreiheit

Die Fontane-Klinik liegt ebenerdig zu den Parkplätzen und Zugangswegen, so dass eine Erreichbarkeit mit dem Rollstuhl gegeben ist. Es sind ausgewiesene Behindertenparkplätze vorhanden. Alle ärztlich-therapeutischen Bereiche sind im Hinblick auf unsere bewegungs-eingeschränkten Rehabilitand*innen und Rollstuhlfahrer*innen behindertengerecht zu erreichen.

Ihre Behandlungskosten

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen sowie Reisekosten werden durch den für Sie zutreffenden Kostenträger übernommen.

Ihre Zuzahlung

Gern möchten wir uns im Folgenden auf die gesetzlich geregelte Zuzahlungsverpflichtung §§ 40 Abs. 5,6; 61 SGB V beziehen:

  • Bei ambulanter und stationärer medizinischer Rehabilitation zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen beträgt die Zuzahlung 10,00 Euro pro Kalendertag für Versicherte ab 18 Jahren. Die Zuzahlungspflicht ist begrenzt auf 42 Kalendertage. Bei einem Aufenthalt, der diesen Zeitraum überschreitet, liegt die Zuzahlungspflicht bei 28 Kalendertagen. Zuzahlungen aus vorherigen Krankenhausaufenthalten werden dabei nicht berücksichtigt.
  • Bei einer Anschlussrehabilitation (Beginn spätestens 2 Wochen nach Entlassung aus dem Akutkrankenhaus) ist die Zuzahlung auf 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt. Dabei wird die Zeit der vorangegangenen Krankenhausbehandlung angerechnet.
    Bei Vorlage einer gültigen Zuzahlungsbefreiung nach § 62 SGB V entfällt die gesetzliche Zuzahlungspflicht.

Bei Vorlage einer gültigen Zuzahlungsbefreiung nach § 62 SGB V entfällt die gesetzliche Zuzahlungspflicht.

Ihre finanzielle Absicherung

Auf Antrag überprüft der Rentenversicherungsträger die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Übergangsgeld während der Rehabilitationsmaßnahme. Bestehende Grundsicherungsleistungen (z. B. ALG II) bzw. Rentenzahlungen werden von der bisherigen Bezugsstelle weitergeleistet.

Ihr Aufenthalt in der Fontane-Klinik

Unsere Besuchszeiten sind werktags von 16:30 Uhr bis 21:00 Uhr; samstags, sonntags und feiertags von 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Die Fontane-Klinik ist Mitglied im Europäischen und Deutschen Netz Rauchfreier Gesundheitseinrichtungen. Das Rauchen ist nur an den ausgewiesenen Stellen gestattet. Der Einkauf von Zigaretten in unserer Einrichtung ist nicht möglich. Insofern Ihr Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung ist, berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Planung, dass Ihnen sämtliche Reisekosten am Ende der Therapiezeit ausgezahlt werden.

Wir empfehlen Ihnen bei Anreise, möglichst die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen oder sich von Angehörigen bringen zu lassen.

Bei Anreise mit dem eigenen Pkw klären die Sie in der Fontane-Klinik behandelnden Ärzt*innen mit Ihnen die Kriterien und Möglichkeiten einer Fahrerlaubnis während Ihrer medizinischen Rehabilitation (unter Bezugnahme auf die gesetzliche Fahrerlaubnis-Verordnung FeV).

Auf Grund des besonderen Behandlungsspektrums der Fontane-Klinik ist abteilungs-übergreifend allen Rehabilitand*innen und Begleitpersonen der Konsum und Besitz von Alkohol und anderen Suchtmitteln während des stationären Aufenthalts nicht gestattet. Das gilt auch für in Lebensmitteln enthaltene Alkoholika.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie für Ihre persönliche Habe selbst haften!

Unser Service

Da Sie als Rehabilitand*in im Mittelpunkt stehen, sind neben der medizinisch-therapeutischen Versorgung auch unsere Mitarbeiter*innen der Verwaltung, Küche, Hauswirtschaft und Haustechnik mit hoher Aufmerksamkeit auf Ihr Wohlbefinden bedacht.

Die Mitarbeiter*innen unserer Rezeption sind montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr sowie von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr für Sie da. Zur Gestaltung Ihrer freien Zeit orientieren Sie sich gern an unserem monatlichen Freizeitflyer und den Aushängen an der Freizeittafel im Empfangsbereich. Unsere Mitarbeiter*innen am Serviceschalter unserer allgemeinen Verwaltung geben Ihnen sehr gern weitere Hinweise für Ihre Freizeitplanung.
Die Cafeteria, unser Fontane-Shop, unsere Bibliothek im Kaminzimmer sowie vielfältige Sport- und Freizeitstätten laden Sie ein.

Auf dem Klinikgelände befindet sich kein Geldautomat. Wir ermöglichen Ihnen dennoch als zahlbare Serviceleistung das Abheben von Bargeld von Ihrem Konto, soweit Sie über eine entsprechende EC-Karte verfügen.

Zimmertelefone können gemietet werden, Münzfernsprecher stehen ebenfalls zur Verfügung. Das Mobilfunknetz ist aufgrund der Lage unserer Klinik nicht in allen Bereichen stabil. Wir bieten unser WLAN nur für Rehabilitand*innen und Besucher*innen unserer Klinik an. Es handelt sich nicht um einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst, sondern um ein internes WLAN.

Fernsehräume stehen zur Verfügung. Das Mitbringen eigener Fernsehapparate ist nicht erlaubt. Zur Grundausstattung Ihres Zimmers zählt auch ein kleines Schließfach für Ihre Wertsachen. Handtücher für den täglichen Gebrauch sowie Bettwäsche erhalten Sie von uns. Zusätzliche Handtücher für die Freizeit bringen Sie bitte selbst mit.

Waschmaschinen und Wäschetrockner stehen Ihnen gegen eine geringe Gebühr zur Verfügung. Bügeleisen sind ebenfalls vorhanden. Waschmittel bringen Sie bitte selbst mit oder erwerben es in unserem Fontane-Shop.

Unsere Sozialberatung unterstützt Sie ...

  • Wie bin ich während der Rehabilitation finanziell abgesichert?
  • Wie geht es beruflich weiter?
  • Wer hilft mir nach der Rehabilitation?
  • Welche finanziellen und sozialrechtlichen Ansprüche habe ich?
  • Welche gibt es für mich?

Nachsorge – mehr erfahren »

Antworten auf Häufig gestellte Fragen